AGB
1. Allgemeines
1.1 Die Muck GmbH & Co KG, Dorfstraße 28, 56729 Herresbach (im Folgenden Popup-Carcare) betreibt eine Onlineplattform über die Website www.Popup-carcare.com, über die sie ihren Kunden die Dienstleistung der mobilen Fahrzeugreinigung anbietet. Die Dienstleistungen werden ausgeführt von durch Popup-carcare ausgebildeten und bei Popup-carcare angestellten Reinigungskräften. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch zukünftige, Verträge und Leistungen von Popup-carcare, gegenüber Ihren Kunden. Es gilt stets, die zum Zeitpunkt der Leistungsinanspruchnahme gültige Fassung der AGB.
1.2 Anderslautende AGBs seitens Dritter bilden keine Rechtsgrundlage. Abweichenden Vorschriften der Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen erkennt popup-carcare.com nur an, wenn dies schriftlich vereinbart wurden.
1.3 Die Geschäftsbeziehungen zwischen Popup-carcare und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
1.4 Gerichtsstand ist Amtsgericht Koblenz
Stand dieser AGB 26.09.2017
2. Vertragsinhalt und Vertragsschluss
2.1 Ein wirksamer Vertrag zwischen Popup-carcare und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde über die Online-Plattform, telefonisch oder per Email dem Auftrag zustimmt (z.B. durch Betätigung des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ auf der Plattform) und Popup-carcare dieses verbindliche Angebot des Kunden bestätigt (z.B. Auftragsbestätigung per Email) und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Leistungsbedingungen. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kunde ist verpflichtet, Popup-carcare alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitzuteilen bzw. zur Verfügung zu stellen und etwa erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
2.2 Der Kunde ist bei einer Buchung über die Hotline verpflichtet, sich nach den geltenden AGBs zu erkunden.
2.3 Verträge lassen sich ausschließlich in deutscher Sprache schließen. Ein Vertragsschluss mit Minderjährigen ist ausgeschlossen.
2.4 Popup-carcare bietet seinen Kunden die Möglichkeit, während der Parkzeit an bestimmten Parkplätzen, die Fahrzeuge innen und außen durch ausgebildete Reinigungskräfte reinigen zu lassen. Alle Angebote von Popup-carcare sind freibleibend. Abweichungen und technische Änderungen des Reinigungsprozesses sowie der Reinigungsinhalte sind möglich.
2.5 Der Vertrag kommt spätestens durch die Annahme der Fahrzeugschlüssel Popup-carcare oder zustande.
2.6 Damit der Vertrag ohne Hinderung zustande kommt, sollte der Kunde beim Parken des zu reinigenden Fahrzeugs sicherstellen, dass alle Türen mindestens zur Hälfte geöffnet werden können. Popup-carcare behält sich vor, auch nach der Bestellannahme die Reinigung aufgrund ungünstig geparkter oder zu stark verschmutzter Fahrzeuge zu verweigern.
2.7 Der Kofferraum wird in dem Beladungszustand ausgesaugt, in welchem er sich bei der Übergabe befindet.
2.8 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von Popup-carcare liegende und von Popup-carcare nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden Popup-carcare für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2.9 Falls die Dienstleistung aufgrund von Regen oder Schnee nicht durchgeführt werden kann, wird das bereits eingezahlte Dienstleistungshonorar zu 100 % an den Kunden zurückgezahlt oder ein alternativer Termin zur Reinigung vereinbart. Alternativ kann auch mit dem Kunden eine Teilreinigung vereinbart werden.
2.10 Popup-carcare richtet sich mit seinem Angebot an gewerbliche und private Kunden.
2.11 Popup-carcare kann, auch nach der Bestellannahme die Reinigung aufgrund ungünstig geparkter oder zu stark verschmutzter Fahrzeuge zu verweigern.
3. Haftung und Schadensersatz
3.1 Schadensersatzansprüche seitens des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, wenn Popup-carcare oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.
3.2 Für jegliche Schäden am Fahrzeug (wie z.B. Beulen, Kratzer sowie Lackschäden an der Karosserie, Steinschläge in der Windschutzscheibe, Kratzer und Beulen an Felgen und Außenspiegeln, Schäden an der Antenne), die vor der Fahrzeugübergabe an Popup-carcare entstanden sind und ggf. durch die Reinigung vergrößert wurden, kann Popup-carcare nicht zur Haftung herangezogen werden.
3.3 Liegt ein Schaden vor, der nachweisbar von einem Reinigungsmitarbeiter verursacht wurde, so muss dieser durch den Kunden mit einem Quality Manager ausführlich und nachvollziehbar dokumentiert werden. Sichtbare Schäden sind durch einen Fotobeweis zu belegen.
3.4 Für Verlust von Wertgegenständen jeder Art kann nicht gehaftet werden. Popup-carcare haftet nicht für den zusätzlichen Wageninhalt, soweit dieser nicht besonders zur Verwahrung übergeben wurde. Haftungsansprüche des Kunden aus Verwahrung sind – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist von Popup-carcare und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – ausgeschlossen.
3.5 st ein Fahrzeug mit einer Alarmanlage ausgestattet, so hat der Kunde sicherzustellen, dass die Alarmanlage nicht unbeabsichtigt ausgelöst werden kann. Im Falle eines Schadens durch das Auslösen des Alarms, ist Popup-carcare von jeglicher Haftung freigestellt.
4. Beschaffenheit, Gewährleistung, Gewährleistungsanspruch
4.1 Der Kunde kann die Abnahme der Leistung durch Popup-carcare nicht aufgrund unwesentlicher Mängel verweigern. Popup-carcare wird bei Abnahme aufgezeigte geringe Mängel sofort beheben.
4.2 Die von Popup-carcare erbrachten Leistungen gelten – soweit nicht lediglich das Bemühen um einen Erfolg geschuldet ist – als auftragsgemäß erfüllt und abgenommen, wenn der Kunde nicht direkt nach der Leistungserbringung schriftlich begründete Einwendungen erhebt, wobei Art, Umfang, Zeit und Ort der geltend gemachten Einwendungen genau beschrieben werden müssen. Der Kunde wird Popup-carcare die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen.
4.3 Eine Übernahme der Kosten durch Popup-carcare für die Nacherfüllung durch Dritte ist ausgeschlossen.
4.4 Da eine vollständige Reinigung durch häufige Nutzung des Fahrzeuges durch den Kunden schnell erneut fällig sein könnte, sind etwaige Mängel innerhalb von zwei Werktagen anzuzeigen. Darüber hinaus kann nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden, ob der angezeigte Mangel durch schlechte Leistungserbringung entstanden ist oder ob es sich um eine Neuverschmutzung handelt.
4.5 Mit dem Entgegennehmen des Fahrzeugschlüssels erkennt der Kunde bzw. die für die Abholung des gereinigten Fahrzeugs beauftragte Person an, dass während der Reinigung durch Popup-carcare keine Schäden im Fahrzeuginnen- oder -außenraum, entstanden sind.
4.6 Zur Dokumentation des Ist-Zustandes des Fahrzeuges werden vor Beginn und nach Beendigung der Reinigungsarbeiten innen und außen fotografische Details festgehalten. Die Fotodaten werden in der Bestellung gespeichert. Mit dem Entgegennehmen des Fahrzeugschlüssels erkennt der Kunde bzw. die für die Abholung des gereinigten Fahrzeugs beauftragte Person an, dass während der Reinigung durch Popup-carcare keine Schäden im Fahrzeuginnen- oder -außenraum, entstanden sind.
4.7 Bei jeder Mängelrüge steht Popup-carcare das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistung. Dafür wird der Kunde Popup-carcare die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Die Beanstandung bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Leistungen. Eine Verweigerung der Nacherfüllung liegt nicht vor, wenn von Popup-carcare kein Mangel festgestellt werden konnte. Weist der Kunde das Vorhandensein eines Mangels anderweitig nach, so ist die Nacherfüllung in jedem Fall durch Popup-carcare durchzuführen.
5. Prüfpflicht
5.1 Die durchgeführten Leistungen des Autoaufbereiters sind nach Leistungserbringung bei Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden zu überprüfen. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Arbeit vor Ort geltend gemacht werden.
6. Preise
6.1 Bei Privatkunden verstehen sich alle Preise inkl. MwSt. von 19%
Der Gewerbekunden Preis wird immer Netto angegeben.
6.2 Popup-carcare führt die Dienstleistungen nach Maßgabe der vom Kunden im Auftrag gebuchten Vorgaben durch. Hierzu stehen für die Außen- und Innenreinigung je zwei verschiedene Pakete zur Verfügung. Bei der Preisgestaltung wird von einem normalverschmutztem Fahrzeug ausgegangen und eine Dauer der Reinigungsleistung auf Grund von Erfahrungswerten beanschlagt. Die beanschlagte Reinigungsdauer gilt jediglich als Richtwert. Der Kunde hat die Möglichkeit, nach individueller Absprache Zusatzleistungen (z.B. Fleckenentfernung, Entfernung von Tierhaaren) gegen Aufpreis hinzuzubuchen. Popup-carcare behält sich vor, einen unangemeldeten und im Leistungsprogramm nicht enthaltenen Mehraufwand nach Absprache mit dem Kunden zu berechnen.
6.3 Bei Verspätungen, die durch den Kunden verschuldet sind, behalten wir uns das Recht, einen Verspätungszuschlag zu erheben oder bei gleichbleibendem Preis die Reinigung nicht vollständig zu erfüllen, sofern sich anderenfalls eine Verspätung beim nachfolgenden Kunden ergeben würde. Bei einer Verspätung seitens Kunden von 15 Minuten ohne vorheriger Benachrichtigung, behalten wir uns das Recht, den geplanten Reinigungsort zu verlassen und in unseren Stornobedingungen definierte Stornogebühr in Rechnung zu stellen. Dazu zählt auch, wenn der Kunde durch sein Verhalten eine Ausführung des gebuchten Auftrags unmöglich macht, insbesondere aber nicht ausschließlich, wenn Adresse oder Wohnung nicht auffindbar sind aufgrund falscher Angaben zu Namen oder Adresse, falsche Namen an Klingelschild oder Haustür, Kunde nicht anwesend und nicht zu kontaktieren zu Auftragsbeginn, Zugang zum Objekt der gebuchten Reinigung nicht ermöglicht.
6.4 Änderungen in Bezug auf den Auftragszeitpunkt oder -umfang sowie andere Auftragsdetails müssen mit Popup-carcare abgesprochen und geprüft sowie bestätigt werden. Der Kunde hat durch Anmeldung von Änderungen keinen Anspruch auf Erfüllung dieser Änderungen, bevor nicht eine Bestätigung durch Popup-carcare (z.B. durch Bestätigung per Email) eingegangen ist
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Im Falle von Verbrauchern akzeptiert Popup-carcare Bar Zahlung nach Ausführung der beauftragten Reinigungsarbeiten. Die Zahlung erfolgt vor der Schlüsselübergabe.
7.2 Mit gewerblichen Kunden kann eine Vereinbarung getroffen werden, die regelmäßig erbrachten Reinigungsarbeiten gegen Ausstellung einer Rechnung in bestimmten Abständen abzurechnen.
7.3 Der Rechnungsbetrag wird mit der Rechnungsstellung fällig.
7.4 Rechnungen und Gutschriften werden ausschließlich in elektronischer Form versandt.
7.5 Bei Zahlung auf Rechnung beträgt das Zahlungsziel 14 Tage. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, pauschale Mahngebühren als Verzugsschaden in Höhe von EUR 5,00 pro Mahnung zu erheben.
8. Wiederruf und Storno
8.1 Mit Anerkennung dieser AGBs erkennt der Kunde auch unsere Wiederruf/Storno Bedingungen an.
8.2 Insofern es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt, steht diesem ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (vgl. § 13 BGB). Der Widerruf kann selbständig über die Online-Plattform, telefonisch oder per E-Mail unter freiwilliger Angabe von Gründen und der Einhaltung der in den Stornobedingungen beschriebenen Fristen geschehen. Sollte der Zeitraum zwischen dem Servicedatum und dem Bestelldatum geringer als die gesetzliche Widerrufsfrist sein, gilt die Widerrufsfrist verkürzt bis zu 3 Stunden vor dem geplanten Termin. Ein Widerruf über die in den Stornobedingungen beschriebenen Fristen hinaus, wird mit den dort beschriebenen Gebühren berechnet.
9. Datenschutz
9.1 Popup-carcare verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden zur Auftragsabwicklung. Ferner werden listenmäßige Kundendaten (Name, Anschrift, Geburtsjahr, Zugerhörigkeit des Kunden zu einer Personengruppe) für eigene Marketingzwecke verarbeitet und genutzt, wobei der Kunde jederzeit das Recht hat, dieser Verarbeitung und Nutzung schriftlich gegenüber Popup-carcare, zu widersprechen.
9.2 Popup-carcare gewährleistet den vertraulichen Umgang mit allen vom Kunden eingegebenen Daten nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz sowie im Übrigen nach der Datenschutzerklärung. Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass Popup-carcare die vom Kunden angegebenen persönlichen Daten speichert, verarbeitet und benutzt um Dienstleistungen im Rahmen der Angebotenen Leistungen ausführen zu können. Popup-carcare darf Kunden postalisch, telefonisch und per E-Mail kontaktieren, sofern sie nicht gegenüber Popup-carcare widersprechen. Die Kunden stimmen der Erstellung eines Nutzerprofils durch Popup-carcare zu.
10. XPEL Montage
10.1 Hinweise für Neuwagen
Frisch lackierte Fahrzeugteile müssen aushärten und ausgasen. Dieser Prozess kann 3 – 4 Wochen dauern. Vorher raten wir von einer Folierung ab! Mit einem Auftrag bestätigt der Kunde, dass der Lack völlig ausgehärtet ist und keine Ausgasungen mehr stattfinden.
10.2 Hinweise für Gebrauchtwagen
- Die Lackoberfläche sollte neuwertig und darf insbesondere nicht stumpf sein, da die Folie sonst nicht aufgezogen werden kann. Eine Lackaufbereitung (Politur) wird daher im Vorfeld nachdrücklich empfohlen.
- Eine perfekte Folierung setzt einen fachgerechten Lackaufbau voraus. Haftet eine Lackschicht (z. B. bei einer „Verkaufslackierung“) nicht auf ihrem Untergrund, kann dies auch durch das Aufbringen einer Folie nicht kompensiert werden.
- Am Fahrzeug vorhandene Vorschäden sind auf unserem Auftragsformular zu erfassen.
10.3 Folierungshinweise
Im Rahmen der ST-Folierung werden, wenn notwendig, die Typenbezeichnungen am zu folierenden Fahrzeug durch den Fachbetrieb entfernt. Diese werden – soweit sie geklebt sind – nicht wieder angebracht, weil ein nachträgliches Aufkleben der Typenbezeichnungen durch den dabei verwendeten Klebstoff zu Beschädigungen sowohl an der Folie als auch am Lack führen kann.
- Scharniere sind grundsätzlich von der Folierung ausgeschlossen.
- Die Folierung der Spiegel und Türgriffe erfolgt nur nach Absprache.
- Die Folie soll generell nur auf lackierten Fahrzeugteilen verlegt werden.
Auf unlackierten Kunststoffteilen oder grundierten Teilen kann die Folie keine ausreichende Haftung aufbauen, so dass die Haltbarkeit nicht garantiert werden kann. Die Folierung von Bauteilen mit strukturierter Oberfläche erfolgt nur nach Absprache.
Das Fahrzeug ist vor der ST-Folierung grundgereinigt bereitzustellen (Grundwäsche, kein Wachs!). Ein evtl. Mehraufwand, der die eigentliche Folierung erst ermöglicht, wird verrechnet und die Montage verlängert sich um einen Tag. Grobe und hartnäckige Verunreinigungen wie Teerflecken, Insektenrückstände u. ä. sind vom Kunden zu entfernen.
10.4 Montage
Die Montage findet in einem gleichmäßig temperierten Raum statt, um die hochwertigen Eigenschaften der Folie voll auszunutzen.
Die Montagezeit variiert sehr stark je nach Aufwand, denn in dieser Zeit finden neben der eigentlichen Folierung auch die Reinigung des Fahrzeugs, die Demontage sowie Montage von Anbauteilen statt. Da die Folie erst nach 24 Stunden ihre Endhaftung erreicht, muss das Fahrzeug noch einen weiteren Tag in der Montagehalle stehen bleiben. Danach führen wir eine Endkontrolle durch und erledigen ggf. Nacharbeiten.
Das Schneiden auf Lack wird – soweit möglich – vermieden, um Lackschäden durch die Montage auszuschließen. Sollte gleichwohl ein Schnitt auf dem Lack notwendig werden, so wird der relevante Bereich vorab mit einer Schutzfolie gesichert um eine Beschädigung der Lackschicht möglichst auszuschließen.
Es kann erforderlich sein, an besonderen Stellen (z.B. Türgriffe, Spiegel, Stoßfänger), die Folie einzuschneiden oder mit Einlegern zu arbeiten. Diese sind aufgrund Ihrer individuell konkaven oder konvexen Formen meist nicht in einem Stück zu folieren. Selbstverständlich wird die Folie an den entsprechenden Stellen so verklebt, dass Sichtkanten der Ansätze wei- testgehend vermieden werden.
Unsere Folien sind temperaturbeständig von -20° C bis +90° C. Bei einigen Folien ist die Beständigkeit noch höher. Individuelle Auskünfte erteilt Ihr Fachhändler. Steinschlagschutzfolien werden in der Regel immer nass verklebt. Daraus resultierende Feuchtigkeitsrückstände trocknen innerhalb einiger Wochen aus. Leichte Irritationen in der Folie bei dunklen Fahrzeuglacken sind selbst bei höchsten Anstrengungen des Fachbetriebs nicht immer zu vermeiden und stellen keinen Mangel und somit keinen Reklamationsgrund dar.
Es handelt sich um eine Funktionsfolie, deren Aufgabe es ist, den Originallack vor Umwelteinflüssen wie z. B. Steinschlägen zu schützen. Die Folie ist in ihrer Brillanz / Klarheit nicht mit einem Lack gleichzusetzen.
Die Folienschnittkanten werden neutral durchgeführt, d.h. der Schnitt erfolgt an den Karosseriekanten. Ein Umlegen um die Karosseriebauteile wird nicht empfohlen, da Polyurethanfolien möglichst spannungsfrei verarbeitet werden müssen, um eine nachträgliche Rückschrumpfung der Folie zu vermeiden.
10.5 Gewährleistung
Wir leisten Gewähr auf die Funktionsfähigkeit der fachgerecht verlegten Folie für 24 Monate, jedoch nur bei vom Hersteller originallackierten Fahrzeugen. Für nachlackierte Fahrzeuge/Fahrzeugteile kann keine Gewährleistung übernommen werden, insbesondere nicht, wenn das Fahrzeug oder Teile hiervon neutralisiert werden.
Für den uneingeschränkten Erhalt des Gewährleistungsanspruchs ist die ordnungsgemäße Pflege der Folie unabdingbare Voraussetzung. Dies erfordert die strikte Einhaltung unserer Pflegevorgaben.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls durch den Kunden nach Ausführung der Folierung durch den Fachbetrieb. Erkennbare Mängel sind im Übergabeprotokoll niederzulegen. Der Fachbetrieb verpflichtet sich, beschichtete Teile, die infolge eines nachgewiesenen Fabrikations-, Material- oder Beschich- tungsfehlers defekt geworden sind, innerhalb der Gewährleistungszeit entweder kostenlos zu ersetzen oder nachzubessern. Es wird keine Haftung bei Ausgasungen von Carbon Teilen übernommen. Sollten bedingt durch nachgewiesene Qualitätsmängel der Folie innerhalb des Gewährleistungszeitraumes Lackschäden entstehen, übernimmt der Fachbetrieb die Kosten einer Neulackierung der beschädigten Teile. Die Ausführung von Gewährleistungsarbeiten erfolgt ausschließlich durch den Fachbetrieb oder eine von diesem benannte Werkstatt. Durch eine erbrachte Gewährleistung wird weder die Gewährleistung verlängert noch für die ersetzten Teile eine neue Gewährleistungszeit begründet. Weitergehende Ansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, insbesondere Minderung, Wandlung, Schadenersatz oder Erstattung von Fahrtkosten sowie Verdienstausfälle jeglicher Art.
- Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf folgende Sachverhalte:
Schäden aufgrund fehlender Beachtung unserer Pflegehinweise. - Schäden aufgrund von Insekten, Vogelkot, Wintersalz, Kraftstoff oder anderen aggressiven Chemikalien.
- Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung.
- Lackschäden nach dem Entfernen der Folie an nachlackierten Fahrzeugteilen, sowie an Kunststoffteilen, die werkseitig mit fetthaltig strukturierter Oberfläche hergestellt werden.
- Lackschäden beim Entfernen der Folie in nicht autorisierten Werkstätten.
- Auf hellen Farbtönen, spez. auf weiß kann es nach einiger Zeit zu einer leichten Verfärbung (Gelbstich) kommen. Dies fällt besonders auf, wenn nur einzelne Bauteile beschichtet wurden. Dies ist ein normaler Alterungsprozess und stellt keinen Mangel dar.
- Evtl. auftretende Farbunterschiede des Originallacks im Vergleich zu nicht folierten Teilen nach der Entfolierung. Durch die Folie wird der Fahrzeuglack geschützt (z. B. UV-Strahlung, Salz, Verwitterung, Vogelkot). Deshalb kann es zu Unterschieden im Farblack im Vergleich zu den nicht folierten Teilen kommen.
10.6 Pflegehinweise
Die Folien weisen bei richtiger Pflege eine Haltbarkeit von 3 Jahren auf (je nach Folie und montiertem Bauteil (vertikal/horizontal)). Um die Haltbarkeit längstmöglich auszuschöpfen ist die strikte Einhaltung folgender Pflegemaßnahmen erforderlich:
- Die Folie ist waschstraßenfest. Bürstenwaschanlagen können jedoch die Oberfläche beschädigen. Eine Textilwäsche ist daher zu empfehlen. Verzichten Sie bewusst auf Waschprogramme mit Heißwachs, da dieses ebenfalls die Oberfläche angreift.
- Es dürfen zur Behandlung der Folie nur Wachse und Polituren verwendet werden, die keine Schleifmittel enthalten. Holen Sie hier unbedingt unseren individuellen Rat zur Pflege ein.
- Verschmutzte Stellen auf der Folie dürfen keinesfalls mit lösemittelhaltigen Reinigern, Säuren (Aceton, Verdünnung o. ä.) behandelt werden. Verwenden Sie keine aggressiven Reiniger. Holen Sie in Zweifelsfällen unseren Rat ein.
- Folien können und sollen nass gereinigt werden, denn dadurch wird verhindert, dass Staubpartikel, kleine Sandkörnchen und ähnliches die Oberfläche beschädigen.
- Bei der Reinigung mit Dampfstrahlern sowie mit Vorsprühreinigern ist ein Mindestab- stand von 80 cm Abstand zwischen Düse und Folienoberfläche einzuhalten. Grundsätzlich gilt, dass Stöße und Folienkanten stets sehr behutsam gereinigt werden müssen, d. h. der Wasserstrahl darf nie direkt auf die Folienkanten gerichtet werden.
- Verschmutzungen, die geeignet sind die Folie anzugreifen (z. B. Insekten, Vogelkot, Wintersalz, Kraftstoff) sind umgehend zu entfernen, da diese – genau wie beim Lack – eine starke Belastung für die Folie darstellen und diese angreifen können.
10.7 Spezielle Hinweise für matte ST – Folien
- Die Benutzung von Waschstraßen mit rotierenden Bürsten ist nicht zu empfehlen, da bei häufiger Benutzung Glanzeffekte auftreten können. Wir empfehlen deshalb ausdrücklich Handwäsche bzw. Waschstraßen mit „Textilwäsche“.
- Verwenden Sie auf matten Folien keine handelsüblichen Wachse. Holen Sie hier unbedingt unseren individuellen Rat zur Pflege ein.
10.8 Zulassung im Straßenverkehr
In Deutschland sind im Bereich der StVO zugelassene Fahrzeuge von einer Eintragung der ST-Folie befreit. Falls Sie Ihr Fahrzeug in einem anderen Land zugelassen haben, klären Sie bitte unbedingt vor Ausführung der Folierung, ob hier behördliche Anforderungen zu erfüllen sind.
10.9 Entfernen der Folie
Selbstverständlich kann Ihr Fahrzeug ohne Probleme in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. Die Folie kann bei ordnungsgemäßer Pflege innerhalb der Haltbarkeitsdauer rückstandsfrei entfernt werden, was jedoch nicht in Ihrem Folierungspreis inbegriffen ist. Verbleibende Klebstoffreste werden mit lackschonenden Reinigern entfernt. Dies ist ein elementarer Vorteil gegenüber konventionellen Lackierungen. Lassen Sie eine Rückrüstung des Fahrzeuges unbedingt durch einen Fachbetrieb erledigen, um Schäden am Lack vorzubeugen. Lackschäden können bei einer Rückrüstung jedoch generell, insbesondere in nachlackierten oder vorbeschädigten Bereichen, nicht vollständig ausgeschlossen werden.
10.10 Nachfolierung (z.B. nach einem Unfall)
Bei Teil-Nachfolierungen kann es aufgrund des fortgeschrittenen Alterungsprozesses der bereits verlegten Folie zu Farbabweichungen (z. B. Gelbstich, Oberfläche, Brillanz) kommen. Auf diese Umstände kann der Fachbetrieb keinerlei Einfluss nehmen.
10.11 Zahlungsbedingungen, Änderungen, abweichende Vereinbarungen
Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung für erbrachte Leistungen bei Abholung des Fahrzeugs in bar zu entrichten.
Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die vorstehenden Hinweise und Bedingungen als ausschließliche Grundlage der Abwicklung des erteilten Auftrages an. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
Änderungen der vorstehenden Bedingungen und abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie bei Auftragserteilung schriftlich getroffen und im Auftragsformular oder einem Anhang hierzu schriftlich niedergelegt und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden.
Die vorstehenden Bedingungen stellen keine Beeinträchtigung unabdingbarer gesetzlicher Ansprüche des Kunden dar.
11. Obhutspflicht
Popup-carcare übernimmt keinerlei Obhutspflicht. Bei Diebstahl, Vandalismus, Umwelteinflüssen etc. können keine Ansprüche gegenüber der Muck GmbH & Co. KG geltend gemacht werden.